Auf der Scära- und Danusastrasse besteht ein Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder.
Diese Strassen dürfen – abgesehen von wenigen Ausnahmen gemäss Art. 2 – nur mit einer Bewilligung der Gemeinde befahren werden. Folgende Fahrbewilligungen sind erhältlich:
Tagesbewilligungen für CHF 10.-
Wochenbewilligungen CHF 30.-
Jahresfahrbewilligungen CHF 100.- (pro Kalenderjahr – Gesuch an Vorstand erforderlich)
» Gesuch Jahresfahrbewilligung
» Strassenverkehrsgesetz der Gemeinde Furna
Bitte beachten: Der Verkauf von analogen Fahrbewilligungen an den Aussenverkaufsstellen wurde eingestellt!
Dies bedeutet, dass ab sofort keine Fahrbewilligungen mehr beim Dorfladen, dem Quadera-Beizli, dem Gasthaus Hochwang, dem Berghaus Scära, dem Berghaus Schwänzelegg oder der Alp Rona bezogen werden können.
Für folgende Ausnahmen können gemäss Art. 3 des Strassenverkehrsgesetzes Furna Fahrbewilligungen der Gemeinde gelöst werden:
a) Fahrzeug der Land- und Forstwirtschaft, sofern diese für land-oder forstwirtschaftliche Zwecke benutzt werden
b) Fahrzeuge von Grundeigentümern, Pächtern und Mietern für die Zufahrt zu ihren Liegenschaften
c) Fahrzeuge von Lieferanten, Berufsleuten, Hüttenwirten, Konzessionären usw. für die Ausübung ihrer Tätigkeit
d) Zubringer für begründete Zwecke wie Hirtenbesuch, Hüttenbesuche usw.
e) Fahrzeuge für Besucher der Gastronomiebetriebe
f) Fahrzeuge gehbehinderter Personen
Wie löse ich eine Tages- oder Wochenbewilligung?
Mit Parkingpay App:
Sie laden sich die App «Parkingpay» herunter und lösen die Fahrbewilligung via App (Standort Furna angeben, danach Ausnahmegrund auswählen).
Mit Twint:
Beim Werkhof Furna sind QR-Codes für sämtliche Ausnahmegründe hinterlegt. Einfach die Tafel mit dem zutreffenden Ausnahmegrund auswählen, QR-Code scannen und den Anleitungen folgen oder oben den Ausnahmegrund anwählen und QR-Code scannen.
Bargeld / Kreditkarte
Beim Werkhof der Gemeinde Furna steht ein Kassenautomat, mit welchem Tages- und Wochenfahrbewilligung mit Bargeld oder via Kreditkarte gelöst werden können.
Gemeindekanzlei:
Während den Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei können Tages- und Wochenbewilligung am Schalter gelöst und bar bezahlt werden.